| Nach dem deutschen Signaturgesetz (SigG § 2 Nr. 6) ist ein Zertifikat eine elektronische Bescheinigung, die einen Schlüssel einer bestimmten Person zuordnet und die Identität der Person bestätigt.
Qualifiziert im Sinne des Signaturgesetzes ist das Zertifikat wenn es von einem Zertifizierungsdiensteanbieter augestellt wird, der den Anforderungen des SigG entspricht.
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