Die Nutzung von Daten für die Notfallversorgung ist für den Versicherten ist eine freiwillige Anwendung nach § 291a Abs. 3 SGB V.
Nach DIN 13050 ist ein Notfall ein Ereignis, das unverzüglich Maßnahmen der Notfallrettung erfordert. Notfallrettung wiederum stellt die organisierte Hilfe dar, die in ärztlicher Verantwortlichkeit erfolgt und die Aufgabe hat, bei Notfallpatienten am Notfallort lebensrettende Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden durchzuführen, gegebenenfalls ihre Transportfähigkeit herzustellen und diese Personen gegebenenfalls unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in eine weiterführende medizinische Versorgungseinrichtung zu befördern. Diese Definition des Notfalls ist die Grundlage für die Beschreibung der Notfalldaten des entsprechenden Fachkonzepts, das für die Telematikinfrastruktur gültig ist.
Die Bereitstellung von Notfalldaten soll dazu dienen, für die Notfallversorgung ergänzende und gegebenenfalls relevante Informationen zur Verfügung zu stellen. Wegen der hohen Dringlichkeit in einem Notfall müssen die Daten für die Notfallversorgung unverzüglich zur Verfügung stehen. Daher müssen sie von der Karte ohne Netzzugang ausgelesen werden können und sind dementsprechend Daten, die auf der eGK selbst gespeichert werden.
Das aktuelle Fachkonzept für das Release 2.3.4 (Stand 23.04.09) enthält beispielweise folgende mögliche Notfalldaten in einem Notfalldaten-Eintrag:
Angaben zu Unverträglichkeiten gegen Arzneimittel (Angabe des Arzneimittels)
Benennung eines behandelnden Arztes
Notfallrelevante Medikation
Notfallrelevante Diagnose / Operation
Angaben zur Organspende
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