| Kartenapplikation | | Anwendung einer Karte; zb eines elektronischen Heilberufsausweises oder einer elektronischen Gesundheitskarte. Technisch gesehen bedeutet eine Applikation auf einer Chipkarte häufig nur das Vorhandensein einer Dateistruktur und den definierten Zugriffsrechten auf gemäß Struktur entstandenen Daten. Im Kontext der eGK sind dies z.B. die Versichertenstammdaten oder das elektronische Rezept. | | | | | Nach Kartenapplikation in Google suchen: Hier klicken! | |
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| Karteninhaber | | | Natürliche Personen, die im Besitz von mit Chipkarten mit privaten Schlüsseln sind; bei qualifizierten elektronischen Signaturen müssen ihnen die zugehörigen Signaturprüfschlüssel durch qualifizierte Zertifikate zugeordnet sein | | | | | Nach Karteninhaber in Google suchen: Hier klicken! | |
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| Kassenärztliche Bundesvereinigung | | | Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die politische Interessenvertretung der Kassenärzte auf Bundesebene. Sie hat eigene gesetzliche Aufgaben. Die KBV vertritt dabei u.a. die Belange der Kassenärzte bei Gesetzgebungsverfahren, führt das Bundesarztregister und schließt als Vertragspartner der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen sowie anderer Sozialleistungsträger Verträge ab. | | | | | Nach Kassenärztliche Bundesvereinigung in Google suchen: Hier klicken! | | | Externe Links*): | www.kbv.de |
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| Kassenärztliche Vereinigung | | | Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Jeder Arzt , der eine kassenärztliche Zulassung hat, ist automatisch Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung seiner Region.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben den gesetzlichen Auftrag, die ärztliche Versorgung für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sicherzustellen. Das gleiche gilt für Zahnärzte und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
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| Kettenmodell | | Qualifizierte Signaturen müssen bei Ihrer Verifikation nach dem sogenannten Kettenmodell geprüft werden.
Im Kettenmodell wird gefordert, daß jedes Zertifikat im Zeitpunkt seiner Anwendung gültig war. Das bedeutet, dass zum Signierzeitpunkt des Dokumentes das Signatur-Zertifikat des Signierenden gültig gewesen sein muß. Zum Zeitpunkt der Zertifizierung des Signatur-Zertifikates muß das ausstellende CA-Zertifikat gültig gewesen sein usw.. Ob ein Zertifikat seit der Erstellung der Signatur des Dokumentes gesperrt wurde, bleibt in diesem Modell unberücksichtigt. | | | | | Nach Kettenmodell in Google suchen: Hier klicken! | |
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| Key Escrow | | Der Begriff beschreibt die Hinterlegung (escrow: engl.: die Hinterlegung, der Treuhänder) eines digitalen Zweitschlüssels bei einer Trusted Third Party.
Um das durch die Existenz des Zweitschlüssels entstehende Missbrauchspotenzial zu minimieren, wird dieser Schlüssel häufig in mehrere Teilschlüssel zerlegt und bei unabhängigen Parteien hinterlegt. | | | | | Nach Key Escrow in Google suchen: Hier klicken! | |
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| KeyUsage | | Feld der X.509 Version 3 Certificate Extensions.
Dieses Attribut legt den Verwendungszweck des in dem Zertifikat enthaltenen Schlüssels fest.
KeyUsage ::= BIT STRING {
digitalSignature (0),
nonRepudiation (1),
keyEncipherment (2),
dataEncipherment (3),
keyAgreement (4),
keyCertSign (5),
cRLSign (6),
encipherOnly (7),
decipherOnly (8) }
Jedes auf 1 gesetzte Bit zeigt einen gültigen Verwendungszweck an.
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| KIS | | | Krankenhausinformationssystem, siehe auch Primärsystem | | | | | Nach KIS in Google suchen: Hier klicken! | |
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| Komfortsignatur | | Verfahren, bei dem eine festgelegte Anzahl (> 1) qualifizierter elektronischer Signaturen ausgelöst werden kann, ohne dass vorher jedes Mal die Eingabe der mindestens 6-stelligen Signatur- PIN nötig ist.
Die Auslösung der Signatur könnte dabei per Biometrie("Fingerabdruck") vollzogen werden.
Neben der Stapelsignatur soll auch die Komfortsignatur die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur im Gesundheitswesen wirtschaftlich effizient einsetzbar machen.
Die technische Umsetzung der Komfortsignatur unter Beachtung der Vorschriften zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen ist ausserordentlich komplex, so dass diese erst in späteren HPC-Spezifikationen (> Vers. 2.1) einfliessen wird. | | | | | Nach Komfortsignatur in Google suchen: Hier klicken! | |
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| Konnektor | | Der Anschluss des EDV-Systems eines Leitungserbringers an die Telematik-Infrastruktur erfordert eine
definierte Schnittstelle zwischen beiden Welten damit organisatiorische und sicherheitstechniche Anforderungen standardisiert erfüllt werden. Ein Konnektor ist also somit das technische Bindeglied zwischen dem Primärsystem des Leitungserbringers (z.B. Praxisverwaltungssystem des Arztes) und der Telematik-Infrastruktur.
Die Konnektor-Spezifikation liegt aktuell (Januar 2007) in der Verion 0.9 vor und ist in 5 Teil-Spezifikationen untergliedert:
Anforderungen + Schnittstellen
Einbox-Ausprägung
Mehrbox-Ausprägung
Schutzprofile
Test & Prüfverfahren
Die Spezifikation ist auf den Seiten der Gematik verfügbar
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| Konnektor-Identität | | | Der Konnektor ist "die" Schnittstelle zur Telematik-Infrastruktur. Um für Online-Zugriffe auf die Infrastruktur zu überprüfen, ob ein anklopfender Konnektor ein zugelassener Konnektor ist, benötigt der Konnektor eine kryptographische Identität. | | | | | Nach Konnektor-Identität in Google suchen: Hier klicken! | |
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| Kosten-Nutzen Analyse | | | Das Schlagwort der Kosten - Nutzen Analyse bezeichnet die von der Betreibergesellschaft Gematik beauftragte Untersuchung, die u.a. eine Grundlage darstellen soll, mit deren Hilfe die Höhe der Zuschüsse festgelegt werden, die ein Leistungserbringer für im Zuge der eGK-Einführung zu tätigende Investitionen erhält. | | | | | Nach Kosten-Nutzen Analyse in Google suchen: Hier klicken! | |
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| Kostenträger | | | Im Kontext der eGK sind Kostenträger u.a. die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Angestellten-Krankenkassen. Die Privaten Krankenversicherungen sind gesetzlich nicht verpflichtet, die eGK einzuführen. Allerdings bekunden diese Interesse und begleiten die Einführung. | | | | | Nach Kostenträger in Google suchen: Hier klicken! | |
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| Krankenversichertenkarte | | KVK; Die Versichertenkarte gemäß § 291 SGB V ist eine personenbezogene Identifikationskarte,
die Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Inanspruchnahme ärztlicher
und zahnärztlicher Behandlung gemäß § 15 SGB V berechtigt.
Der Inhalt der Versichertenkarte richtet sich nach § 291 Abs. 2 sowie §291a SGB V .
Im Kontext der eGK wird mit der KVK stets die bisherige (nicht intelligente) Speicherkarte benannt. | | | | | Nach Krankenversichertenkarte in Google suchen: Hier klicken! | |
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| Kryptografie | | Die Wortzusammensetzung Kryptografie bzw. -graphie stammt aus dem Griechischen.
Kryptós bedeutet dabei "verborgen" und Gráphein "schreiben".
Kryptografie bezeichnet die Wissenschaft der Verschlüsselung von Informationen
und ist ein Teilgebiet der Kryptologie.
Sie beschäftigt sich vor allem damit, den Inhalt von Nachrichten zwischen einem
Sender und einem Empfänger für Dritte unzugänglich zu machen. | | | | | Nach Kryptografie in Google suchen: Hier klicken! | |
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| KTRB | | | KOSTENTRÄGER REVIEWBOARD | | | | | Nach KTRB in Google suchen: Hier klicken! | |
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| KVK | | | Die Krankenversichertenkarte(KVK) ist eine Speicher-Chipkarte. Sie ersetzt seit 1995 bundesweit den bis dahin geltenden Krankenschein. | | | | | Nach KVK in Google suchen: Hier klicken! | |
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