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Glossar zur elektronischen Gesundheitskarte

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Gematik
Die an der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beteiligten Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen haben am 11.01.2005 die "gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte gGmbH" gegründet. Die Gematik mit Sitz in Berlin löst das bisher mit der Planung und Organisation beauftragte vorläufige Projektbüro protego.net ab. Zweck der Gesellschaft ist die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte, eines elektronischen Rezeptes und darauf aufbauend von weiteren Telematikanwendungen im Gesundheitswesen wie z. B. der elektronischen Patientenakte.
 
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Externe Links*):www.gematik.de  

Gemeinsame Policy der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten
Gemeinsame Policy für die Herausgabe von X.509 Zertifikaten für den Heilberufsausweis.
Download
 
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Geschützte Seiten
Der Begriff "Geschützte Seiten" wird häufig für ein Web-Angebot verwendet, das durch Einsatz bestimmter Maßnahmen nur einem ausgewählten Anwenderkreis zur Verfügung gestellt wird. Neben einem einfachen Passwort-Schutz kann hier auch SSL/TLS mit Client-Authentifizierung zum Einsatz kommen, bei dem sich der Client mit einem Authentisierungs-Zertifikat beim Server idenditifizieren muss.
 
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GKV-Modernisierungsgesetz
Mit dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) beabsichtigte die damals amtierende Bundesregierung u.a., die Qualität und Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens zu steigern.
Der durch das GMG im SGB V neu eingefügte § 291a legt fest, dass die Krankenkassen dazu verpflichtet sind, die bisherige Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte zu erweitern.
 
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Glossar
Wörterliste mit Erklärungen
 
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gVSD
Geschützte Versichertenstammdaten
Auf die gVSD kann nur mit Hilfe eines HBA oder einer SMC zugegriffen werden. Zu den gVSD gehören:
  • Besondere Personengruppe. Gibt die Zugehörigkeit des Versicherten zu einer besonderen Personengruppe an. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß der Schlüsseltabelle.
  • DMP-Kennzeichnung. Gibt die Teilnahme des Versicherten an einem Disease Management Program an. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß der Schlüsseltabelle.
  • Zuzahlungsstatus und Gültikeitslänge des Status. Gibt an, ob für den Versicherten eine Befreiung nach § 62 SGB V vorliegt.

  • Zu beachten ist, dass diese genannten oben Angaben -falls bei einem Versicherten vorhanden - im Basis-Rollout zunächst auch im ungeschützten Stammdaten bereich abgelegt werden, da die technische Möglichkeit des Auslesens der gVSD in den Praxen dann noch nicht gegeben ist.
     
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