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Glossar zur elektronischen Gesundheitskarte

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eGK
Siehe Elektronische Gesundheitskarte
 
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eHealth
Die Definition des Begriffes "eHealth" wird je nach Kontext sehr unterschiedlich gehandhabt. Siehe dazu die Definitionsversuche in Wikipedia.
 
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Externe Links*):de.wikipedia.org/wiki/EHealth  

eHealth-BCS-Terminal
Der sogenannte Basis-Rollout der eGK, bei dem der Konnektor noch nicht ausgerollt wird, machte die Spezifikation eines Terminals notwendig, welches
  • die eGK auslesen kann,
  • zunächst ohne Konnektor an das PVS angeschlossen,
  • und auch per Software-Update Konnektor-fähig gemacht werden kann.
  • Ein eHealth-BCS-Terminal kann laut Spezifikation zu einem vollwertigen eHealth-Terminal aufgerüstet werden.
     
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    eHealth-Terminal
    Die Spezifikation zum eHealth-Terminal erweitert die SICCT-Spec auf Grund besonderer Anforderungen in der Telematik-Infrastruktur:
  • Eindeutige Adressierbarkeit von Kartenslots
  • Exklusive Ressourcen-Zuordnung zu einem Konnektor
  • Isolierung und Arbitrierung der Zugriffe
  • Event Handling(z.B. »Karte gesteckt«).
  • Nachrichten-Anzeige
  • Investitionssicherheit und langfristig angelegte Kompatibilität
    Das in der eHealth-Terminal Spezifikation beschriebene Chipkartenterminal soll insbesondere auch Netzwerkfähig sein.
    Aktuell (04/09) liegt die Version 2.6.2 vor und ist unter www.gematik.de/ zu beziehen.
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    EHIC
    European Health Insurance Card ,siehe Europäische Krankenversichertenkarte
     
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    Elektronische Gesundheitskarte
    eGK.
    Die eGK wird die bisherige Krankenversichertenkarte in den nächsten Jahren ersetzen. Diese Gesundheitskarte wird technisch so entwickelt sein, dass sie in der Lage ist, neben ihren administrativen Funktionen auch Gesundheitsdaten verfügbar zu machen. Hierfür ist es erforderlich, die Gesundheitskarte als Mikroprozessorkarte auszugestalten, die geeignet ist, Authentifizierung, Verschlüsselung und elektronische Signatur zu ermöglichen. Die eGK soll dazu beitragen, die Qualität der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern.
    Ursprünglich war die Einführung der eGK zum 1.1.2006 im Gesetz vorgeschrieben. Die Kompelxität der Thematik führte jedoch letztlich dazu, dass diese Zeitplanung nicht eingehalten werden konnte. Aktuell geht man von einer Flächendeckenden Einführung ab 2008 aus.
    Siehe auch: Spezifikation der elektronischen Gesundheitskarte und Gematik
     
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    Externe Links*):www.gematik.de  www.dimdi.de/static/de/ehealth/karte/index.htm  

    Elektronische Patientenakte
    ePatientenakte; eKrankenakte
    Anwendung im Zusammenhang mit der nach §291a SGB V einzuführenden elektronischen Gesundheitskarte. Mit Hilfe einer solchen Anwendung können Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten verarbeitet werden.
    Zu Beachten:
  • U.a. aus technischen werden o.g. Daten nicht auf der Karte selbst liegen
  • Der Patient kann stets selbst entscheiden, ob eine solche "Akte" über ihn geführt werden soll

  • Die ePatientenakte als freiwillige Anwendung wird bei der Einführung der eGK nicht sofort verfügbar sein, sondern erst in späteren Phasen realisiert werden.
     
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    Elektronische Signatur
    Bei der elektronischen Signatur handelt es sich um den Nachweis von Integrität und Authentizität einer Nachricht. In Deutschland wurde mit dem dem sogennanten Signaturgesetz eine EG-Richtlinie über gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen in deutsches Recht umgesetzt.
    Das o.g. Signaturgesetz definiert verschiedene qualitativ unterschiedliche Stufen von Signaturen:
  • Elektronische Signatur
  • Fortgeschrittene Elektronische Signatur
  • Qualifizierte Elektronische Signatur
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    Elektronischer Arztausweis
    eArztausweis.
    Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfordert aufgrund technischer und gesetzlicher Vorgaben die Bereitstellung eines elektronischen Arztausweises. Denn ohne den elektronischen Arztausweis können viele Funktionen der eGK nicht genutzt werden. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (siehe SGB V, §291a /b )sind alle Vertragsärzte verpflichtet, beim Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte einen elektronischen Heilberufsausweis ( Health Professional Card / HPC) zu verwenden.
     
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    Elektronisches Rezept (eRezept)
    Das eRezept ist in §291a SGB V als Pflichtanwendung deklariert und muß durch die Einführung der eGK realisiert werden.
    Technisch gesehen kann das eRezept sowohl auf der Karte wie Online auf Servern nach der Ausstellung durch den Arzt vor der Einlösung gespeichert werden.
    Gegenwärtig werden ca. 700 Millionen ausgestellte medizinische Rezepte, die pro Jahr im deutschen Gesundheitswesen ausgestellt werden, in Arztpraxen, Apotheken und Apothekenrechenzentren bis zu fünfmal angefasst und neu bearbeitet. Hier wird ein Einsparpotential bzgl der Kosten erwartet.
    Dennoch muss beachtet werden, dass das eRezept nicht per se zu einer Kostensenkung beitragen kann. Die Ausstellung eines eRezeptes ist nämlich für den Arzt zeitaufwendiger als die des Papierrezeptes (Unterschriftskürzel schneller als Signatur; das eRezept verlangt eine Signatur je Medikament; die beliebten vorausgefüllten Rezeptformulare sind nicht mehr möglich). Wichtig ist deshalb unter anderem, dass dem Arzt sowohl die Stapel- wie auch Komfortsignatur zur Verfügung gestellt wird, so dass diese Aufwandsnachteile minimiert werden.
     
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    Elementary File
    Kurz EF.
    Ein in Kartenspezifikationen wie die der eGK und HPC auftauchender Begriff.
    Er bezeichnet eine Datei im Filesystem einer Chipkarte gemäß ISO 7816-4, die die Nutzdaten enthält.
    Diese können zb aktuelle PIN und private Schlüssel sein. Der Zugriff auf Elementary Files wird vom Chipkarten-Betriebssystem (COS) durch Zugriffregeln gesteuert.
    Siehe auch Dedicated File.
     
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    ePA
    elektronische Patientenakte
    Die elektronische Patientenakte ist für den Versicherten eine freiwillige Anwendung nach § 291a Abs. 3 SGB V. Die ePA ist in der Telematikinfrastruktur noch unspezifiziert (Stand 03/09).
     
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    Europäische Krankenversichertenkarte
    (EHIC)
    §291a SGB V sieht vor, dass die Europäische Krankenversichertenkarte als Sichtausweis auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte aufgebracht ist. Sie soll den bisher bei Krankheitsfällen im Ausland üblichen "Auslandskrankenschein" ersetzen.
    Die (äussere) Spezifikation der Gesundheitskarte spricht jedoch auch die Möglichkeit an, ob die EHIC getrennt von der Gesundheitskarte ausgegeben werden kann.
     
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