| In Verbindung mit dem Signaturgesetz
ist die "freiwillige Akkreditierung" ein Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes, mit der besondere Rechte und Pflichten verbunden sind.
Siehe dazu auch das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (SigG) sowie Verordnung zur elektronischen Signatur (SigV)
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