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Glossar zur elektronischen Gesundheitskarte

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Arzneimitteltherapiesicherheit
AMTS.
Die zu schaffende elektronische Gesundheitskarte soll nach §291a SGB V geeignet sein, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu unterstützen. Therapiesicherheit in diesem Zusammenhang kann durch Beachtung der Arzneimitteldokumentation z.B. die Vermeidung der Verordnung von Medikamenten bedeuten, die negative Wechselwirkungen mit einer aktuellen medikamentösen Therapie auslösen würden.
Die AMTS gehört zu den freiwilligen Anwendungen, d.h. der Patient kann selbst entscheiden, ob er diese Anwendung nutzen möchte. Nutzt er diese, so werden die Daten der persönlichen AMTS online von einem entsprechenden Dienst zur Verfügung gestellt. Die eGK des Patienten trägt dann zum einen seine "Einwilligung"zur Verwendung der Anwendung und einen Link zu seinen Einträgen. Der Zugriff auf seine Daten ist stark geschützt.
 
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