Apotheken können nach § 300 SGB V für bestimmte Aufgaben Apothekenrechenzentren (ARZ) in Anspruch nehmen. Diese wickeln die Abrechnung der Rezepte zwischen Kostenträgern und auftraggebenden Apotheken ab.
Ein ARZ bietet darüber hinaus oft weitere Services (z.B. Privatliquidation) an.
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