| Freiwillige Anwendung nach §291a SGB V. Die Arzneimitteldokumentation beinhaltet die freiwillige Dokumentation der Arzneimittelversorgung des Patienten mit dem Ziel die versorgenden Ärzte und Apotheker über die aktuelle Medikation des Patienten zu informieren. Dies soll auch eine automatische Erkennung von Arzneimittelrisiken und Nebenwirkungen durch die Primärsysteme von Arzt und Apotheker ermöglichen. |